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  • Papamonat

    Beabsichtigt der Dienstnehmer eine Freistellung in Anspruch zu nehmen, hat er spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin seinem Dienstgeber unter Bekanntgabe des Geburtstermins den voraussichtlichen Beginn der Freistellung anzukündigen.
    Elisabeth David - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1046627
  • Papamonat

    An dieser Stelle finden Sie eine nützliche Vorlage für die Vorankündigung über die geplante Inanspruchnahme eines Papamonats.
    WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 1054909