Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Vorvertragliches Stadium
- Kollektives Arbeitsrecht
- Arbeitsvertragsabschluss
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Dienstreisen, Reisekosten
- Urlaub, Dienstverhinderung
- Teilzeitbeschäftigung
-
Telearbeit
- Besondere Gruppen von Arbeitnehmern
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
-
Lohn- und Gehaltspfändung
-
Arbeitsgerichtliches Verfahren
-
Betriebsübergang bzw -auflösung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach arbeitsrecht lieferte 77 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (456) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (456) anzeigen-
Thema
- (1) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (1)
- (3) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (3)
- (20) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (20)
- (10) Arbeitszeit Arbeitszeit (10)
- (9) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (9)
- (1) Dienstreisen, Reisekosten Dienstreisen, Reisekosten (1)
- (5) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (5)
- (5) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (5)
- (3) Telearbeit Telearbeit (3)
- (1) Besondere Gruppen von Arbeitnehmern Besondere Gruppen von Arbeitnehmern (1)
- (1) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (1)
- (2) Mustervorlagen Mustervorlagen (2)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- im letzten Jahr x
Dokument-ID: 1232805
WEKA (aga) | News | 15.09.2025
Reduzierter AlV-Beitrag für Niedrigverdiener 2026
In der Regel beträgt der AlV-Beitrag 5,90 %. Gestaffelt nach der Höhe der Einkünfte leisten Niedrigverdiener keinen oder einen niedrigeren Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Hier finden Sie die Werte für 2026.
Die Bezieher von niederen Einkommen (die nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz pflichtversichert sind) leisten einen niedrigeren Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.
Mit 01.01.2026 gilt voraussichtlich folgende Staffelung:
Grenzwert 2026 | Höhe AlV-Beitrag |
bis EUR 2.225,00 | beitragsfrei |
EUR 2.225,01 bis EUR 2.427,00 | 1 % |
EUR 2.427,01 bis EUR 2.630,00 | 2 % |
ab EUR 2.630,01 | 3 % |
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden von Dienstgebern und Dienstnehmern zu gleichen Teilen getragen (jeweils zur Hälfte: 2,95 %).