Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Vorvertragliches Stadium
- Kollektives Arbeitsrecht
- Arbeitsvertragsabschluss
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Dienstreisen, Reisekosten
- Urlaub, Dienstverhinderung
- Teilzeitbeschäftigung
-
Telearbeit
- Besondere Gruppen von Arbeitnehmern
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
-
Lohn- und Gehaltspfändung
-
Arbeitsgerichtliches Verfahren
-
Betriebsübergang bzw -auflösung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach Betriebsrat lieferte 236 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (715) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (715) anzeigen-
Thema
- (1) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (1)
- (1) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (1)
- (12) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (12)
- (6) Arbeitszeit Arbeitszeit (6)
- (4) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (4)
- (7) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (7)
- (6) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (6)
- (2) Telearbeit Telearbeit (2)
- (7) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (7)
- (3) Mustervorlagen Mustervorlagen (3)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- im letzten Jahr x
Vorschrift
Landarbeitsgesetz 2021 (LAG)
§ 349. Mitwirkung bei Versetzungen
idF BGBl. I Nr. 78/2021 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2021
Die dauernde Einreihung einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz ist dem Betriebsrat unverzüglich mitzuteilen; auf Verlangen ist darüber zu beraten. Eine dauernde Einreihung liegt nicht vor, wenn sie für einen Zeitraum von voraussichtlich weniger als 13 Wochen erfolgt. Ist mit der Einreihung auf einen anderen Arbeitsplatz eine Verschlechterung der Entgelt- oder sonstigen Arbeitsbedingungen verbunden, so bedarf sie zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrates. Erteilt der Betriebsrat die Zustimmung nicht, so kann sie durch Urteil des Gerichts ersetzt werden. Das Gericht hat die Zustimmung zu erteilen, wenn die Versetzung sachlich gerechtfertigt ist.