Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Vorvertragliches Stadium
- Kollektives Arbeitsrecht
- Arbeitsvertragsabschluss
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Dienstreisen, Reisekosten
- Urlaub, Dienstverhinderung
- Teilzeitbeschäftigung
-
Telearbeit
- Besondere Gruppen von Arbeitnehmern
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
-
Lohn- und Gehaltspfändung
-
Arbeitsgerichtliches Verfahren
-
Betriebsübergang bzw -auflösung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach Betriebsrat lieferte 4 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (715) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (715) anzeigen-
Thema
- (3) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (3)
- (28) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (28)
- (7) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (7)
- (34) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (34)
- (14) Arbeitszeit Arbeitszeit (14)
- (12) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt x (12)
- (7) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (7)
- (7) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (7)
- (4) Telearbeit Telearbeit (4)
- (48) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (48)
- (1) Arbeitsgerichtliches Verfahren Arbeitsgerichtliches Verfahren (1)
- (2) Betriebsübergang bzw -auflösung Betriebsübergang bzw -auflösung (2)
- (12) Mustervorlagen Mustervorlagen (12)
-
Kategorie
-
Datum
-
Entgeltformen
Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung wird darunter jede Art von Leistung verstanden, die ein Arbeitnehmer für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft gewährt wird.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1127996 -
Entgelt
Das Entgelt unterliegt grundsätzlich der freien Vereinbarung. Diese haben aber einen allfällig anwendbaren Kollektivvertrag bzw Mindestlohn zu berücksichtigen. Die Fälligkeit des Entgelts ist für Arbeiter und Angestellte unterschiedlich geregelt.Severin Hammer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023113 -
Nachzahlungen
Wenn Zahlungen für Ansprüche, die in vorangegangenen Monaten oder Jahren entstanden sind, aber zum damaligen Zeitpunkt nicht oder nicht zur Gänze abgegolten wurden, geleistet werden, handelt es sich um Nachzahlungen.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023156 -
Feiertagsentgelt
Arbeitnehmer haben an Feiertagen Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Stunden, die frühestens um 0:00 Uhr und spätestens um 6:00 Uhr des Feiertages beginnen muss.Redaktion WEKA - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023408