Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Vorvertragliches Stadium
- Kollektives Arbeitsrecht
- Arbeitsvertragsabschluss
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Dienstreisen, Reisekosten
- Urlaub, Dienstverhinderung
- Teilzeitbeschäftigung
-
Telearbeit
- Besondere Gruppen von Arbeitnehmern
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
-
Lohn- und Gehaltspfändung
-
Arbeitsgerichtliches Verfahren
-
Betriebsübergang bzw -auflösung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach betriebsrat lieferte 180 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (715) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (715) anzeigen-
Thema
- (3) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (3)
- (3) Arbeitszeit Arbeitszeit (3)
- (1) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (1)
- (3) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (3)
- (1) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (1)
- (1) Telearbeit Telearbeit (1)
- (1) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (1)
- (1) Mustervorlagen Mustervorlagen (1)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- in den letzten 3 Monaten x
Dokument-ID: 1088278
Vorschrift
Landarbeitsgesetz 2021 (LAG)
§ 304. Vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer
idF BGBl. I Nr. 78/2021 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2021
Vor Ablauf des im § 303 Abs. 1 bezeichneten Zeitraumes endet die Tätigkeitsdauer des Betriebsrates, wenn
- der Betrieb dauernd eingestellt wird;
- der Betriebsrat dauernd funktionsunfähig wird, insbesondere, wenn die Zahl der Mitglieder unter die Hälfte der im § 292 Abs. 1 festgesetzten Mitgliederzahl sinkt;
- die Betriebs- bzw. Gruppenversammlung die Enthebung des Betriebsrates beschließt;
- der Betriebsrat seinen Rücktritt beschließt;
- das Gericht die Wahl für ungültig erklärt;
- das Gericht die Gleichstellung der Arbeitsstätte gemäß § 277 Abs. 2 für beendet erklärt;
- der Betriebsrat im Hinblick auf die durch ein erstes Urteil eines Gerichtes erster Instanz ausgesprochene Ungültigkeitserklärung der Wahl des zuvor gewählten Betriebsrates gewählt, die erhobene Anfechtungsklage schließlich aber rechtskräftig abgewiesen worden ist und die Tätigkeitsdauer des zuvor gewählten Betriebsrates noch nicht gemäß § 303 Abs. 1 beendet ist.