Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Vorvertragliches Stadium
- Kollektives Arbeitsrecht
- Arbeitsvertragsabschluss
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Dienstreisen, Reisekosten
- Urlaub, Dienstverhinderung
- Teilzeitbeschäftigung
-
Telearbeit
- Besondere Gruppen von Arbeitnehmern
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
-
Lohn- und Gehaltspfändung
-
Arbeitsgerichtliches Verfahren
-
Betriebsübergang bzw -auflösung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach betriebsrat lieferte 180 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (715) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (715) anzeigen-
Thema
- (3) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (3)
- (3) Arbeitszeit Arbeitszeit (3)
- (1) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (1)
- (3) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (3)
- (1) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (1)
- (1) Telearbeit Telearbeit (1)
- (1) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (1)
- (1) Mustervorlagen Mustervorlagen (1)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- in den letzten 3 Monaten x
Dokument-ID: 1088257
Vorschrift
Landarbeitsgesetz 2021 (LAG)
§ 284. Aufgaben der Betriebs-, Gruppen- und Betriebshauptversammlung
idF BGBl. I Nr. 78/2021 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2021
(1) Der Betriebsversammlung bzw. der Gruppenversammlung obliegt:
- Behandlung von Berichten des Betriebsrates und der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer;
- Wahl des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl;
- Beschlussfassung über die Einhebung und die Höhe einer Betriebsratsumlage sowie über die Art und Weise der Auflösung des Betriebsratsfonds;
- Beschlussfassung über die Enthebung des Betriebsrates;
- Beschlussfassung über die Enthebung des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl;
- Wahl der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer;
- Beschlussfassung über die Enthebung der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer;
- Beschlussfassung über eine Fortsetzung der Funktion des Betriebsrates nach Wiederaufnahme des Betriebes.
(2) Der Gruppenversammlung obliegt überdies die Enthebung eines Betriebsratsmitgliedes gemäß § 309 Abs. 1 Z 4 sowie die Beschlussfassung über die Errichtung eines gemeinsamen Betriebsrates gemäß § 282 Abs. 5.
(3) Der Betriebshauptversammlung obliegt die Behandlung von Berichten des Betriebsausschusses.