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Katharina Rohowsky - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag

Essensbons, freie oder verbilligte Mahlzeiten und Getränke

Getränke

Getränke, die der Arbeitgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt, sind steuerfrei. Es ist unerheblich, um welche Art von Getränken es sich handelt (Kaffee, Tee, Mineralwasser, Fruchtsäfte etc).

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