Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Vorvertragliches Stadium
- Kollektives Arbeitsrecht
- Arbeitsvertragsabschluss
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Dienstreisen, Reisekosten
- Urlaub, Dienstverhinderung
- Teilzeitbeschäftigung
-
Telearbeit
- Besondere Gruppen von Arbeitnehmern
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
-
Lohn- und Gehaltspfändung
-
Arbeitsgerichtliches Verfahren
-
Betriebsübergang bzw -auflösung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach entlassung lieferte 61 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (422) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (422) anzeigen-
Thema
- (4) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (4)
- (14) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (14)
- (21) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (21)
- (3) Arbeitszeit Arbeitszeit (3)
- (6) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (6)
- (12) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (12)
- (4) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (4)
- (3) Telearbeit Telearbeit (3)
- (1) Besondere Gruppen von Arbeitnehmern Besondere Gruppen von Arbeitnehmern (1)
- (61) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses x (61)
- (1) Arbeitsgerichtliches Verfahren Arbeitsgerichtliches Verfahren (1)
- (16) Mustervorlagen Mustervorlagen (16)
-
Kategorie
-
Datum
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses x
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Dokument-ID: 248147
Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag
Entlassung von Behinderten
Kein Entlassungsschutz für Behinderte
Behinderte Arbeitnehmer sind in Österreich zwar vor Kündigung durch das BEinStG besonders geschützt, wenn ihnen der Status als „begünstigte Behinderte“ gem § 2 BEinStG zukommt. Einen besonderen Entlassungsschutz genießen aber auch begünstigte Behinderte nicht. Ein Ausfluss des besonderen Kündigungsschutzes gemäß § 8 BEinStG ist allerdings, dass die ungerechtfertigte Entlassung eines Behinderten das Arbeitsverhältnis nicht auflöst (OGH 13.11.2002, 9 Ob A 94/02t ua).