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Dokument-ID: 270683
WEKA (aga) | News | 21.12.2020
Die wichtigsten Werte in der Sozialversicherung für 2021
Für das Kalenderjahr 2021 werden folgende nachstehende Werte für Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbemessungsgrundlage gelten. Dies wurde in BGBl. II Nr. 576/2020 kundgemacht.
Sozialversicherung: Die geplanten SV-Werte für 2021
SV-Werte | Vergleich 2020/2021 | ||
| Wert 2020 | Wert 2021 |
Geringfügigkeitsgrenze monatlich | 460,66 | 475,86 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | 690,99 | 713,79 |
Höchstbeitragsgrundlage täglich | 179,00 | 185,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich | 5.370,00 | 5.550,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für Freie DN ohne Sonderzahlungen; GSVG, BSVG | 6.265,00 | 6.475,00 |
Höchstbeitragsgrundlage (jährlich) für Sonderzahlungen | 10.740,00 | 11.100,00 |
Die Aufwertungszahl soll 2021 1,033 betragen.
Die Änderungen wurden in BGBl II Nr 576/2020 kundgemacht.