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WEKA (aga) | News | 12.10.2020
Zinsersparnis für Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen 2021
Für die Zinsersparnis aus einem Arbeitgeberdarlehen bzw einem Gehaltsvorschuss ist ein Sachbezug anzusetzen.
Die Zinsersparnis bei Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüssen ist im Kalenderjahr mit einem bestimmten Prozentsatz anzusetzen, welcher vom BMF jeden Jahres für das Folgejahr festgesetzt wird. Für 2021 beträgt der Prozentsatz unverändert 0,5 %.
Jahr | Zinssatz |
2021 | 0,5 % |
2020 | 0,5 % |
2019 | 0,5 % |
2018 | 0,5 % |
2017 | 1,0 % |
2016 | 1,0 % |
2015 | 1,5 % |
2014 | 1,5 % |
2013 | 2,0 % |