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Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag
Nachrechnungspflicht/Deckungsprüfung
§ 10 AZG sieht wie oben ausgeführt einen relativ zwingenden Anspruch auf Überstundenvergütung vor, der weder durch Kollektivvertrag noch durch Einzelvertrag zulasten des Arbeitnehmers aufgehoben oder eingeschränkt werden kann (Pfeil in Neumayr/Reissner, Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht [2018], Rz 2 zu § 10 AZG, S 1328). Die Vereinbarung eines Pauschalentgeltes darf daher den Dienstnehmer in seinem Recht auf angemessene Entlohnung für seine tatsächlich geleistete Arbeit nicht beschränken. Sie setzt überdies voraus, dass der vereinbarte Pauschalbetrag mindestens den Betrag erreicht, den der Dienstnehmer als angemessenes Entgelt für seine Normalarbeit und die geleisteten Überstunden verlangen kann (RIS-Justiz RS0030836).