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Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag

Rückzahlung von irrtümlich geleisteten Entgeltbezügen

Allgemeines

In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass ein Arbeitgeber Arbeitnehmern irrtümlich ein höheres Entgelt ausbezahlt, als diesen tatsächlich zusteht. Es kann auch der Fall eintreten, dass der Rechtsgrund für die zunächst gesetzmäßige Auszahlung von Dienstbezügen nachträglich weggefallen ist.

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