Ihre Suche nach arbeitsrecht lieferte 3 Ergebnisse.

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (456) anzeigen

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (456) anzeigen
  • Steuerfreie Bezüge x
  • Alle Kategorien
  • Jedes Datum
Dokument-ID: 1023417

Katharina Rohowsky - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag

Freiwillige soziale Zuwendungen

Freiwillige soziale Zuwendungen

Betriebsratsfonds

Von der Lohnsteuer (Einkommensteuer) sind freiwillige soziale Zuwendungen des Arbeitgebers an den Betriebsratsfonds befreit. Erst die Weitergabe an die Arbeitnehmer kann Steuerpflicht auslösen. Zuwendungen an den Betriebsratsfonds, die an individuell bestimmte oder bestimmbare Dienstnehmer weitergeleitet werden, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn (vgl VwGH 98/15/0151).

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Arbeitsrecht online in unserem Shop! Zum Shop