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WEKA (aga) | News | 05.02.2026

Ausgleichstaxe 2026

Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so ist für jeden nicht beschäftigten Dienstnehmer mit Behinderung eine Ausgleichstaxe fällig. Anbei finden Sie die Werte für 2026.

Ausgleichstaxe

Die Höhe der Ausgleichstaxe ist abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer und beträgt für das Jahr 2026:

Anzahl der Arbeitnehmer

Monatliche Ausgleichstaxe 2026

0–24 Arbeitnehmer

keine

25–99 Arbeitnehmer

EUR

344,00

100–399 Arbeitnehmer

EUR

485,00

400 und mehr Arbeitnehmer

EUR

512,00

Die Zahlung der Ausgleichstaxe erfolgt an den Ausgleichstaxfonds. Durch diese Zahlung wird ein Ausgleich zwischen jenen Arbeitgebern geschaffen, die begünstigte Behinderte beschäftigen, und solchen, die begünstigte Beschäftigte – aus welchen Gründen auch immer – nicht beschäftigen.