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WEKA (aga) | News | 02.12.2020
Jahreskarte für Privatfahrten ab 01.07.2021 steuerfrei!
Künftig ist die Übernahme der Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer steuerfrei.
Um den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu unterstützen, soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit eingeräumt werden, seinen Arbeitnehmern ein Ticket für die Nutzung von Massenbeförderungsmitteln unabhängig der Ticketart (1-2-3-Ticket, Netzkarten, Streckenkarten etc.), die jedenfalls auch zu Fahrten entweder am Wohnort oder am Arbeitsort berechtigen, zur Verfügung zu stellen.
Die Begünstigung setzt jedoch voraus, dass die Tickets für Fahrten innerhalb eines längeren Zeitraumes gelten. Einzelfahrscheine und Tageskarten sind jedoch nicht von der Begünstigung umfasst. Die Reichweite des Tickets ist nicht mit der Strecke Wohnung-Arbeitsstrecke begrenzt. Möglich ist eine gänzliche oder teilweise Kostenübernahme.
Die Übernahme der Kosten stellen jedoch steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn diese anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder einer üblichen Lohnerhöhung geleistet werden.
Die Neuregelung soll für Ticketkäufe ab 1. Juli 2021 zur Anwendung kommen. Als Ticketerwerb gilt auch die Verlängerung von Tickets, insbesondere von Jahreskarten. Die Gesetzwerdung bleibt jedoch noch abzuwarten.