Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Vorvertragliches Stadium
- Kollektives Arbeitsrecht
- Arbeitsvertragsabschluss
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Dienstreisen, Reisekosten
- Urlaub, Dienstverhinderung
- Teilzeitbeschäftigung
-
Telearbeit
- Besondere Gruppen von Arbeitnehmern
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
-
Lohn- und Gehaltspfändung
-
Arbeitsgerichtliches Verfahren
-
Betriebsübergang bzw -auflösung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach entlassung lieferte 34 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (422) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (422) anzeigen-
Thema
- (4) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (4)
- (14) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (14)
- (21) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (21)
- (3) Arbeitszeit Arbeitszeit (3)
- (6) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (6)
- (12) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (12)
- (4) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (4)
- (3) Telearbeit Telearbeit (3)
- (1) Besondere Gruppen von Arbeitnehmern Besondere Gruppen von Arbeitnehmern (1)
- (61) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (61)
- (1) Arbeitsgerichtliches Verfahren Arbeitsgerichtliches Verfahren (1)
- (16) Mustervorlagen Mustervorlagen (16)
-
Kategorie
-
Datum
- Entlassung x
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Dokument-ID: 649465
Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag
Disziplinarmaßnahmen iSd § 102 ArbVG
Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung
Der Betriebsrat hat an der Aufrechterhaltung der Disziplin im Betrieb mitzuwirken. Die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen im Einzelfall ist nur zulässig, wenn sie in einem Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung (§ 96 Abs 1 Z 1 ArbVG) vorgesehen ist; sie bedarf, sofern darüber nicht eine mit Zustimmung des Betriebsrates eingerichtete Stelle entscheidet, der Zustimmung des Betriebsrates.