Ihre Suche nach arbeitsrecht lieferte 456 Ergebnisse.

Suchergebnis filtern

Suchergebnis filtern

  • Alle Themen
  • Alle Kategorien
  • Jedes Datum
Dokument-ID: 252545

Cornelia Schweiger - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag

Prämien für Diensterfindungen

Diensterfindung

Eine Diensterfindung liegt vor, wenn die Erfindung patentgeschützt oder doch patentierbar ist. Wenn die Diensterfindung dem Dienstgeber überlassen wird (oder aufgrund kollektivvertraglicher oder dienstvertraglicher Vereinbarungen überlassen werden muss), so hat der Dienstnehmer einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung lt § 8 Abs 1 PatG, die jedoch betragsmäßig nicht festgelegt ist.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Arbeitsrecht online in unserem Shop! Zum Shop