Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Vorvertragliches Stadium
- Kollektives Arbeitsrecht
- Arbeitsvertragsabschluss
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Dienstreisen, Reisekosten
- Urlaub, Dienstverhinderung
- Teilzeitbeschäftigung
-
Telearbeit
- Besondere Gruppen von Arbeitnehmern
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
-
Lohn- und Gehaltspfändung
-
Arbeitsgerichtliches Verfahren
-
Betriebsübergang bzw -auflösung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach betriebsrat lieferte 113 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (715) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (715) anzeigen-
Thema
- (2) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (2)
- (27) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (27)
- (7) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (7)
- (34) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (34)
- (11) Arbeitszeit Arbeitszeit (11)
- (9) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (9)
- (4) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (4)
- (4) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (4)
- (2) Telearbeit Telearbeit (2)
- (32) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (32)
- (1) Arbeitsgerichtliches Verfahren Arbeitsgerichtliches Verfahren (1)
- (2) Betriebsübergang bzw -auflösung Betriebsübergang bzw -auflösung (2)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Fachbeitrag x
- Jedes Datum
WEKA (red) - Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag
Kündigungsfrühwarnsystem
Ermittlung Schwellenwert
Arbeitgeber müssen das Arbeitsmarktservice schriftlich verständigen, wenn sie beabsichtigen, Arbeitsverhältnisse
Anzahl der geplanten Kündigungen | Anzahl der Beschäftigten |
von mindestens 5 Arbeitnehmern | in Betrieben mit mehr als 20 und weniger als 100 Beschäftigten, |
von mindestens 5 % der Arbeitnehmer | in Betrieben mit 100 bis 600 Beschäftigten, |
von mindestens 30 Arbeitnehmern | in Betrieben mit mehr als 600 Beschäftigten, |
von mindestens 5 Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, | unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb |