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Dokument-ID: 257349
WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag
Abfertigung (Neu)
Geltungsbereich
Das betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG), besser bekannt unter der Bezeichnung „Abfertigung Neu“, ist seit 01.07.2002 in Kraft. Das Wesensmerkmal der Abfertigung neu ist, dass sie jedem gebührt und unabhängig von der Art der Beendigung des Dienstverhältnisses, im Unterschied zur bisherigen Abfertigungsregelung, nicht verloren geht.