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Dokument-ID: 252304
WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag
Austritt – Grundlagen
Der vorzeitige Austritt des Arbeitnehmers aus einem Arbeitsverhältnis ist das Gegenstück zur Entlassung durch den Arbeitgeber. Der Austritt wird mit dem Zugang der Austrittserklärung an den Arbeitgeber wirksam und beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Zu unterscheiden ist zwischen berechtigtem und unberechtigtem vorzeitigen Austritt. Der Arbeitnehmer kann nur dann berechtigt aus dem Arbeitsverhältnis austreten, wenn eine wesentliche Verletzung des Arbeitsvertrags vorliegt.