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Dokument-ID: 987600
Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag
Bewahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
Definition
Betriebsgeheimnisse oder Geschäftsgeheimnisse sind Tatsachen und Erkenntnisse kommerzieller oder technischer Art, die bloß einer bestimmten und begrenzten Zahl von Personen bekannt sind, nicht über diesen Kreis hinausdringen sollen und an deren Geheimhaltung ein wirtschaftliches Interesse besteht (RIS-Justiz RS0079599).