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Stefan Steinkogler - Markus Reinfeld - Sophie Rendl | Muster | Vertragsmuster
BYOD
abgeschlossen zwischen der Geschäftsführung der Firma … und dem Betriebsrat der Firma …
Präambel
Im Regelfall werden für den dienstlichen Gebrauch auch dienstliche (IT-)Geräte verwendet. Aus praktischen Gesichtspunkten haben viele Mitarbeiter jedoch den Wunsch, private Hardware, insbesondere wie Smartphones, Tablets oder Laptops, auch für dienstliche Zwecke zu verwenden. Soll die Verwendung privater Hardware für dienstliche Zwecke zugelassen werden, bedarf es der Erfüllung der in dieser Vereinbarung genannten Voraussetzungen. Da die Nutzung privater Hardware zu dienstlichen Zwecken ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko für jedes Unternehmen darstellt, ist die Einhaltung der folgenden Bestimmungen unbedingt notwendig.