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Überstunden – § 6 AZG
Bei Überstunden handelt es sich um jene Arbeitsstunden, die nicht Normalarbeitszeit oder Mehrarbeit bei kollektivvertraglich verkürzter Normalarbeitszeit oder Teilzeit sind.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896161 -
Abgeltung von Überstunden
Unabhängig davon, ob die Erbringung der Überstunden zulässig war, sind diese vom Arbeitgeber zu vergüten. Der Anspruch auf die Vergütung kann privatautonom nicht abbedungen werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896172 -
Verpflichtung zur Überstundenleistung
§ 6 Abs 2 AZG legt zwei (kumulative) Voraussetzungen für die Heranziehung von Arbeitnehmern zur Überstundenarbeit fest, über die Sie sich im Detail in diesem Fachbeitrag informieren können.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896163