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Betriebsurlaub
Ein Urlaub bedarf aber grundsätzlich einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und jedem einzelnen Arbeitnehmer. Weder kann der Arbeitgeber einseitig Urlaub anordnen, noch kann der Arbeitnehmer Urlaub einseitig in Anspruch nehmen.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109959 -
Urlaubsanspruch und Ausmaß
Für den Beginn des Arbeitsjahres bzw Urlaubsjahres ist grundsätzlich der Tag des Eintrittes des Arbeitnehmers maßgeblich. Während dieses Urlaubsjahres gebührt dem Arbeitnehmer der Jahresurlaubsanspruch.Angelika Groicher - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252942