Ihre Suche nach arbeitsrecht lieferte 3 Ergebnisse.

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  • Steuerfreie Bezüge x
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  • Jedes Datum
  • Kinderbetreuungszuschuss durch Arbeitgeber

    Zuschüsse des Arbeitgebers für die Betreuung von Kindern bis höchstens EUR 2.000,– pro Kind und Kalenderjahr, die der Arbeitgeber allen Dienstnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Dienstnehmer gewährt, sind abgabenfrei.
    Katharina Rohowsky - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128061
  • Essensbons, freie oder verbilligte Mahlzeiten und Getränke

    Getränke, die der Arbeitgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt, sind steuerfrei. Es ist unerheblich, um welche Art von Getränken es sich handelt (Kaffee, Tee, Mineralwasser, Fruchtsäfte etc).
    Katharina Rohowsky - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128060
  • Freiwillige soziale Zuwendungen

    Von der Lohnsteuer (Einkommensteuer) sind freiwillige soziale Zuwendungen des Arbeitgebers an den Betriebsratsfonds befreit. Erst die Weitergabe an die Arbeitnehmer kann Steuerpflicht auslösen.
    Katharina Rohowsky - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023417