Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Ihre Suche nach arbeitsrecht lieferte 30 Ergebnisse.
-
Mitwirkung bei Versetzungen
Wird ein Arbeitnehmer versetzt, so ist der Betriebsrat zu informieren. Geht diese Versetzung mit einer Verschlechterung von Entgelt oder Arbeitsbedingungn einher, so bedarf es der Zustimmung des Betriebsrates.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 777505 -
Regelungsbefugnisse der Betriebsvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat darf nur in jenen Angelegenheiten abgeschlossen werden, die ihr Gesetz oder Kollektivvertrag übertragen.Robert Priewasser | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 772954 -
Anwendbarkeit unterschiedlicher Kollektivverträge
Im Zuge von Betriebsvergrößerungen können in einzelnen Teilbetrieben unterschiedliche Kollektivverträge zur Anwendung gelangen. Der Betriebsrat kann hier die Anwendbarkeit eines bestimmten Kollektivvertrages gerichtlich bekämpfen.Gerald Gries | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 774201 -
Betriebsvereinbarungen – ausgewählte Einzelfälle
Dieser Beitrag behandelt zahlreiche auch für den Betriebsrat wichtige Themen, wie zB Personalfragebögen, Kontrollmaßnahmen, Leistungsentlohnung uvm.Robert Priewasser - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 773031 -
Betriebsvereinbarungen und Betriebsübergang, Ausgliederung, Zusammenschluss
Dieser Beitrag beinhaltet wichtige Informationen für Betriebsräte, wie das Weitergelten von Betreibsvereinbarungen bei Betriebsübergang, Ausgliederung, Zusammenschluss von Betrieben/Betriebsteilen genauso wie die Rechtsfolgen für Arbeitnehmer.Robert Priewasser - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 773022 -
Geltungsdauer einer Betriebsvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, wobei die Vertragspartner den Beginn der Geltungsdauer festlegen.Robert Priewasser - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 773009 -
Arten der Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarungen lassen sich nach der Art des Zustandekommens unterscheiden: zustimmungspflichtige bzw erwzingbare und freiwilligeRobert Priewasser - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 772970 -
Formvorschriften für Betriebsvereinbarungen
Hier finden Sie wichtige Informationen zu den Formvorschriften (Schriftlichkeit, Kundmachung und die Übermittlung an die überbetriebliche Interessensvertretung) für eine Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.Robert Priewasser - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 772963 -
Von der Betriebsvereinbarung erfasster Personenkreis
Betriebsvereinbarungen können nur für vom Betriebsrat vertretene Arbeitnehmer (einschließlich Lehrlinge und Heimarbeiter) abgeschlossen werden.Robert Priewasser - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 772951 -
Vertragspartner von Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarungen ermöglichen es dem Betriebsinhaber und der betrieblichen Interessenvertretung, verbindliche Vereinbarungen für einen generell umschriebenen Personenkreis zu treffen, auf Arbeitnehmerseite ist der Betriebsrat Vertragspartner.Robert Priewasser - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 772948 -
Nichtigkeit der Wahl
Auf Feststellung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl kann geklagt werden, wenn elementarste Grundsätze einer Wahl außer Acht gelassen wurden. So zum Beispiel, wenn die BR-Wahl durch Handzeichen vorgenommen wurde.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 904729 -
Anfechtung der Wahl
Sowohl einzelne Wahlberechtigte als auch jede wahlwerbende Gruppe haben das Recht, die Wahl binnen Monatsfrist anzufechten. Entscheidend ist nur die objektive Eignung des Fehlers, das Wahlergebnis zu beeinflussen.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 904712 -
Durchführung der Wahl
Der Wahlort, der für die Durchführung der Wahl geeignet sein muss und tunlichst im Betrieb liegen soll, wird vom Wahlvorstand bestimmt. Die Wahl wird grundsätzlich durch persönliche Abgabe des Stimmzettels am Wahlort in einer Wahlzelle vorgenommen.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 904709 -
Vorbereitung der Wahl
Der Wahlvorstand hat nach seiner Bestellung die Wahl unverzüglich vorzubereiten und innerhalb von 4 Wochen durchzuführen. Er hat dabei ua eine Wählerliste zu erstellen, die Wahl kundzumachen und Wahlvorschläge entgegenzunehmen.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 904700 -
Der Wahlvorstand
Der Wahlvorstand wird von der Betriebsversammlung, die grundsätzlich vom BR einzuberufen ist, gewählt. Zu seinen Aufgaben zählen die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 904694 -
Aktives und passives Wahlrecht
Aktives Wahlrecht ist das Recht, bei der BR-Wahl eine Stimme abzugeben. Über passives Wahlrecht verfügt jeder, der als Mitglied des BR gewählt werden kann.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 904688 -
Die Wahlgrundsätze
Die Wahl der Betriebsratsmitglieder erfolgt auf Grundlage eines gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlrechts. Die Stimmabgabe hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen, in bestimmten Fällen ist auch Briefwahl zulässig.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 904686 -
Zahl der Betriebsratsmitglieder
Nachstehend finden Sie eine tabellarische Übersicht über die pro Anzahl der AN in den Betriebsrat zu wählenden AN. Verfügt sowohl die Gruppe der Arbeiter als auch jene der Angestellten über mindestens 5 AN, so ist für jede davon ein BR zu wählen.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 904684 -
Zusammenfassung der Fristen
Nachstehend finden Sie eine tabellarische Zusammenfassung der Fristen in Zusammenhang mit der Betriebsratswahl.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 904735 -
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Betriebsrat zu errichten?
Die Errichtung eines BR setzt das Vorliegen eines Betriebes iSd ArbVG, in dem dauernd mindestens 5 in der BV stimmberechtigte AN beschäftigt werden, voraus. Bevor ein solcher gewählt wird, sind deshalb entsprechende Feststellungen zu machen.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 904682 -
Klagslegitimation des Betriebsrates
In Arbeitsrechtssachen nach § 50 Abs 1 ASGG kommt dem Betriebsrat eine Klagslegitimation zu: er kann auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen klagen, wenn mindestens drei Arbeitnehmer betroffen sind.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 779158 -
Mitwirkung bei der Auflösung von Dienstverhältnissen
Dem Betriebsrat kommen bei der Auflösung von Dienstverhältnissen unterschiedliche Mitwirkungsrechte zu (zB Kündigungsanfechtung, Mitwirkung bei der Entlassung).Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 777507 -
Mitwirkung bei der Einstellung von Arbeitnehmern und bei laufenden Dienstverhältnissen
Im Bezug auf die Einstellung von Arbeitnehmern sowie bei laufenden Dienstverhältnissen kommt dem Betriebsrat ein Mitwirkungsrecht zu. Näheres erfahren Sie im Beitrag.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 777503 -
Die Betriebsvereinbarung
Die Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Betriebsinhaber. Dieser Beitrag geht auf die Unterschiede zwischen der notwendigen, der erzwingbaren, der freiwilligen und der freien Betriebsvereinbarung ein.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 777482 -
Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten
Dem Betriebsrat kommt in sozialen Angelegenheiten ein Mitwirkungsrecht zu. Auf die Mitwirkung in Angelegenheiten der betrieblichen Berufsausbildung und Schulung und die Mitwirkung an betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen wird hier näher eingegangen.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 777470
