Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Vorvertragliches Stadium
- Kollektives Arbeitsrecht
- Arbeitsvertragsabschluss
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Dienstreisen, Reisekosten
- Urlaub, Dienstverhinderung
- Teilzeitbeschäftigung
-
Telearbeit
- Besondere Gruppen von Arbeitnehmern
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
-
Lohn- und Gehaltspfändung
-
Arbeitsgerichtliches Verfahren
-
Betriebsübergang bzw -auflösung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach entlassung lieferte 6 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (422) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (422) anzeigen-
Thema
- (4) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (4)
- (14) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (14)
- (21) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (21)
- (3) Arbeitszeit Arbeitszeit (3)
- (6) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (6)
- (12) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (12)
- (4) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (4)
- (3) Telearbeit Telearbeit (3)
- (1) Besondere Gruppen von Arbeitnehmern Besondere Gruppen von Arbeitnehmern (1)
- (61) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (61)
- (1) Arbeitsgerichtliches Verfahren Arbeitsgerichtliches Verfahren (1)
- (16) Mustervorlagen Mustervorlagen (16)
-
Kategorie
-
Datum
- Entgeltfragen bei Beendigung x
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
-
Abfertigung (Alt)
Grundvoraussetzung für die gesetzliche Abfertigung ist ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mindestens drei Jahren. Der Anspruch besteht nicht bei Selbstkündigung, vorzeitigem Austritt oder bei Verschulden einer vorzeitigen Entlassung.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252383 -
Kündigungsentschädigung
Zur Berechnung der Ansprüche des Arbeitnehmers ist in einem ersten Schritt zu prüfen, wie lange das Dienstverhältnis bei ordnungsgemäßer Beendigung weiterbestanden hätte.Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128069 -
Urlaubsersatzleistung
Gem § 10 Urlaubsgesetz gebührt einem Arbeitnehmer eine Urlaubsersatzleistung, wenn es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Verbrauch des Urlaubs gekommen ist.Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128071 -
Vergleichszahlungen
Wenn strittige oder zweifelhafte Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich abgeklärt werden, handelt es sich um Vergleiche. Vergleiche sind bei einem aufrechten Arbeitsverhältnis und auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses möglich.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023153 -
Berechnung der Abfertigung Alt
Das Ausmaß der Abfertigung richtet sich nach dem für den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses gebührenden Entgelt. Bei wöchentlicher Auszahlung ist dieses Entgelt auf einen Monatslohn umzurechnen.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023467 -
Abfertigung (Neu)
Die Abfertigung neu gebührt unabhängig von der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber hat jedes Monat 1,53 % des monatlichen Entgelts als BV-Beiträge einzuzahlen.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257349