Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Vorvertragliches Stadium
- Kollektives Arbeitsrecht
- Arbeitsvertragsabschluss
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Dienstreisen, Reisekosten
- Urlaub, Dienstverhinderung
- Teilzeitbeschäftigung
-
Telearbeit
- Besondere Gruppen von Arbeitnehmern
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
-
Lohn- und Gehaltspfändung
-
Arbeitsgerichtliches Verfahren
-
Betriebsübergang bzw -auflösung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach entlassungsgrund lieferte 3 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (156) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (156) anzeigen-
Thema
- (2) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (2)
- (3) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht x (3)
- (6) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (6)
- (10) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (10)
- (3) Arbeitszeit Arbeitszeit (3)
- (2) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (2)
- (4) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (4)
- (2) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (2)
- (1) Telearbeit Telearbeit (1)
- (40) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (40)
- (1) Mustervorlagen Mustervorlagen (1)
-
Kategorie
-
Datum
- Kollektives Arbeitsrecht x
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
-
Weisung
Bei der Weisung handelt es sich um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung des Arbeitgebers, die dazu dient, die Pflichten des einzelnen Arbeitnehmers zu konkretisieren.Astrid Maitz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247572 -
Mitwirkung bei der Auflösung von Dienstverhältnissen
Dem Betriebsrat kommen bei der Auflösung von Dienstverhältnissen unterschiedliche Mitwirkungsrechte zu (zB Kündigungsanfechtung, Mitwirkung bei der Entlassung).Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 777507 -
Betriebsrat
Der Betriebsrat ist das geschäftsführende und vertretende Organ der Arbeitnehmerschaft. Es liegt in seinem Aufgabenbereich, die Interessen der Belegschaft in wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Belangen zu vertreten.Nicole Landsmann - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 293412