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Redaktion FORUM Media | Muster | Übersicht

1.1.1 Praxis-Check: Einordnung und Form der Vereinbarung

Prüffrage

Bedeutung für die Vertragserrichtung

Wird die Vereinbarung unabhängig von einer konkreten Trennung oder Scheidung geschlossen?

Dann liegt regelmäßig eine Vorausvereinbarung vor.

Besteht ein enger zeitlicher Zusammenhang mit einer beabsichtigten Eheauflösung?

Bei Nähe zu Trennung oder Scheidung kann eine Aufteilungsvereinbarung vorliegen; die rechtliche Einordnung ist besonders sorgfältig zu prüfen.

Werden eheliche Ersparnisse oder die Ehewohnung geregelt?

Dafür ist bei Vorausvereinbarungen ein Notariatsakt erforderlich (§ 97 Abs 1 EheG).

Betrifft die Vereinbarung ausschließlich sonstiges eheliches Gebrauchsvermögen?

Hier genügt bei Vorausvereinbarungen grundsätzlich Schriftform.

Soll die Ehewohnung in die Aufteilung einbezogen werden?

Eine Opt-in-Regelung muss eindeutig festlegen, welche Wohnung, welche Rechtsposition und welche Ausgleichsfolgen erfasst sind.

Soll die Ehewohnung von der Aufteilung ausgenommen werden?

Bei einer Opt-out-Regelung sind insbesondere Eigentumszuordnung, Nutzungsrechte und mögliche Ausgleichsansprüche getrennt zu regeln.

Werden zugleich Unterhalts-, erbrechtliche oder vermögensrechtliche Fragen geregelt?

Schnittstellen zu Unterhaltsvereinbarung, Erbvertrag, Pflichtteilsverzicht oder Ehepakt sind gesondert zu prüfen.

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