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Dokument-ID: 1281798
7.8.3 Kostenregelungen
Zu den Kosten der Hilfe zur Teilhabe (mit Ausnahme der Hilfe durch geschützte Arbeit) haben die betreffenden Menschen mit Behinderungen selbst, aber auch die Eltern von minderjährigen Menschen mit Behinderungen entsprechend ihrer finanziellen Leistungskraft beizutragen (§ 17 Abs 1 S.THG).