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Dokument-ID: 1281793
32 Suspendierung und Suspendierungsbegleitung nach § 44 SchUG
Mit BGBl I Nr 117/2025 wurde die Suspendierung von Schülerinnen und Schülern im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) neu geregelt und um eine verpflichtende Reintegrationsmaßnahme, die so genannte Suspendierungsbegleitung, ergänzt. Die neuen Bestimmungen des § 44 Abs 5 bis 9 SchUG treten mit 1. September 2026 in Kraft.