Kündigungs- und Entlassungsschutz

In der Praxis wird zwischen allgemeinem und besonderem Kündigungs- bzw. Entlassungsschutz unterschieden.

  • Besonderer Kündigungsschutz

    Für einige Gruppen von Arbeitnehmern existieren besondere Kündigungsschutzbestimmungen, die zB die Notwendigkeit einer gerichtlichen Zustimmung zur Kündigung beinhalten.
    FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256068
  • Allgemeiner und besonderer Entlassungsschutz

    Eine Entlassung kann angefochten werden, wenn kein Entlassungsgrund vorliegt. Bei einer Entlassungsanfechtung im gerichtlichen Verfahren ist zuerst zu klären, ob ein Entlassungsgrund gesetzt wurde.
    FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251112
  • Allgemeiner Kündigungsschutz

    Dieser Beitrag bietet Informationen über grundsätzliche Voraussetzungen für die Anwendung des allgemeinen Kündigungsschutzes sowie konkret für den Fall der Motivkündigung, Änderungskündigung bzw der Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit.
    Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246129
  • Kündigung von älteren Arbeitnehmern

    Als ältere Arbeitnehmer gelten in Österreich Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr. Sie sind vor Kündigungen durch § 105 Abs 3 ArbVG in besonderem Maß geschützt.
    FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241137