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WEKA (aga) | News | 30.10.2018
Zinsersparnis für Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen 2019
Für die Zinsenersparnis aus einem Arbeitgeberdarlehen bzw einem Gehaltsvorschuss ist ein Sachbezug anzusetzen.
Die Zinsenersparnis bei Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüssen ist im Kalenderjahr mit einem bestimmten Prozentsatz anzusetzen, welcher vom BMF jeden Jahres für das Folgejahr festgesetzt wird. Für 2019 beträgt der Prozentsatz 0,5 %.
Übersicht Prozentsätze |
|
2019 | 0,5 % |
2018 | 0,5 % |
2017 | 1,0 % |
2016 | 1,0 % |
2015 | 1,5 % |
2014 | 1,5 % |
2013 | 2,0 % |
Bei zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen bzw Gehaltsvorschüssen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und dem vom BMF bekannt gegeben Prozentsatz (2019: 0,5 %) anzusetzen.