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„Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind im Zivilprozess zweierlei Dinge. Denn geltend gemachte Ansprüche müssen auch hinreichend bewiesen werden. Oft scheitert die Anspruchsdurchsetzung an Fragen zur Beweislast, zum Beweismaß oder schlicht daran, während des Verfahrens nicht die richtigen Fragen oder Anträge gestellt zu haben.
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