Seit 1.8.2025 gilt das Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetz
Seit 1.8.2025 gilt das Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetzes (EPaRÄG 2025) und bringt wichtige Neuerungen für Eheschließungen und die Begründung eingetragener Partnerschaften mit sich. Hinzu kommen strenge Formpflichten und eine zunehmende Anzahl grenzüberschreitender Personenstandsfälle, die die Fallbearbeitung zusätzlich erschweren.
Wie Sie alle Rechtfragen rund um nationale und internationale Personenstandsfälle rechtssicher klären erfahren Sie in unserer aktuellen Neuerscheinung plus Zugang zum Onlinebuch Personenstands- und Melderecht.
Die Vorteile des Praxishandbuchs „Personenstands- und Melderecht“:
- Umfassendes Themenspektrum: mit allen Neuerungen des EPaRÄG 2025, aktueller Judikatur und relevanten Datenschutz- und Beglaubigungsbestimmungen.
- Professionelle Bearbeitung auch zwischenstaatlicher Personenstandsfälle: dank umfassender Informationen zur internationalen Zuständigkeit, dem anwendbaren Recht oder zum Umgang mit ausländischen Urkunden und Gerichtsentscheidungen.
- Rechtliche Klarheit auch in Detailfragen, zum Beispiel zur Beurkundung von Auslandsgeburten oder zum Vorgehen gegen Falscheintragungen und Beurkundungsfehler.
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Seit 1.8.2025 gilt das Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetz
Seit 1.8.2025 gilt das Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetzes (EPaRÄG 2025) und bringt wichtige Neuerungen für Eheschließungen und die Begründung eingetragener Partnerschaften mit sich. Hinzu kommen strenge Formpflichten und eine zunehmende Anzahl grenzüberschreitender Personenstandsfälle, die die Fallbearbeitung zusätzlich erschweren.
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