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In der Abfallwirtschaft kommt es derzeit laufend zu gesetzlichen Neuerungen, die Sie nicht aus den Augen verlieren dürfen. Denken Sie zB an die aktualisierte EU-Abfallrahmenrichtlinie oder die neue EU-Abfallverbringungsverordnung, die bereits ab Mai 2026 die alten Regelungen ersetzt und die großen bürokratischen Aufwand mit sich bringt.
Zudem ist die Unsicherheit groß, welche Regelungen momentan für Batterien und Akkus gelten. Denn die EU-Batterienverordnung ist wohl in Kraft getreten, aber ein neues österreichisches Begleitgesetz wurde noch nicht veröffentlicht.
Damit Sie trotz der vielfältigen Neuerungen und Anforderungen immer rechtssicher agieren unterstützt Sie die top-aktuelle Arbeitshilfe „Abfallwirtschaft in der Praxis“.
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Änderung bei Förderungsmöglichkeiten und neue Anforderungen durch die NIS-2-Richtlinie!
Novelle der CLP-Verordnung seit Dezember 2024 in Kraft!
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