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Dokument-ID: 358593
2.1 Grundlagen
Definition
Unter einem Alleinvertriebsvertrag wird eine Vereinbarung zwischen zwei Unternehmen verstanden, bei denen sich der Lieferant gegenüber dem Vertriebspartner verpflichtet, Waren zum Zwecke des Weiterverkaufs in einem näher definierten Vertragsgebiet nur an ihn zu liefern.