2.1 Grundlagen
Syndikatsvertrag – Grundlagen
Begriff
Durch Syndikatsverträge (Stimmbindungsverträge) verpflichten sich Gesellschafter außerhalb des Gesellschaftsvertrages ihr Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen im Einzelfall oder generell in bestimmter Weise auszuüben. Die Ausübung des Stimmrechts kann auf verschiedene Art geschehen. Sie kann auch in einer Stimmenthaltung oder in der Nichtteilnahme an einer Gesellschafterversammlung bestehen.
Nach der Rechtsprechung werden unter Syndikatsverträgen Stimmrechtsbindungsverträge verstanden, deren wesentlicher Gegenstand die Regelung der Stimmrechtsausübung in Personen- oder Kapitalgesellschaften ist; sie begründen typischerweise ein Dauerschuldverhältnis (4 Ob 588/95; 6 Ob 9/93).