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Dokument-ID: 1272904
4.1.1 Merkmale des echten Dienstvertrags und Unterschiede zum freien Dienstvetrag
Persönliche Abhängigkeit
Unter dem Begriff der persönlichen Abhängigkeit versteht man, dass der zur Arbeit Verpflichtete
- hinsichtlich der Arbeitszeit, des Arbeitsortes sowie des arbeitsbezogenen Verhaltens weisungsgebunden oder zumindest diesbezüglichen Kontrollen durch den Arbeitgeber unterworfen ist und
- der persönlichen Leistungspflicht unterliegt, dh sich nicht von (beliebigen) Dritten vertreten lassen kann.