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Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.1 Merkmale des echten Dienstvertrags und Unterschiede zum freien Dienstvetrag

Persönliche Abhängigkeit

Unter dem Begriff der persönlichen Abhängigkeit versteht man, dass der zur Arbeit Verpflichtete

  • hinsichtlich der Arbeitszeit, des Arbeitsortes sowie des arbeitsbezogenen Verhaltens weisungsgebunden oder zumindest diesbezüglichen Kontrollen durch den Arbeitgeber unterworfen ist und
  • der persönlichen Leistungspflicht unterliegt, dh sich nicht von (beliebigen) Dritten vertreten lassen kann.

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