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Dokument-ID: 1272903
4.1 Grundlagen
Definition
Nach der Legaldefinition des § 4 ASVG ist Dienstnehmer, „wer in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt wird; hierzu gehören auch Personen, bei deren Beschäftigung die Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegenüber den Merkmalen selbstständiger Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegen“ (§ 4 Abs 2 ASVG).