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Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959)
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ERSTER ABSCHNITT § 1. - § 4.
Von der rechtlichen Eigenschaft der Gewässer Einteilung der Gewässer -
ZWEITER ABSCHNITT § 5. - § 29a.
Von der Benutzung der Gewässer- § 5. Benutzungsberechtigung
- § 6. Schiff- und Floßfahrt; Überfuhren
- § 7.
- § 8. Gemeingebrauch an öffentlichen und privaten Gewässern
- § 9. Besondere Wasserbenutzung an öffentlichen Gewässern und privaten Tagwässern
- § 10. Benutzung des Grundwassers
- § 11. Bewilligung
- § 12. Grundsätze für die Bewilligung hinsichtlich öffentlicher Interessen und fremder Rechte
- § 12a. Stand der Technik
- § 12b. Vorhaben von minderer wasserwirtschaftlicher Bedeutung
- § 12c. Typengenehmigung
- § 13. Maß und Art der Wasserbenutzung
- § 14. Verkehrssicherung
- § 15. Einschränkung zugunsten der Fischerei
- § 16. Widerstreit zwischen bestehenden Wasserrechten und geplanten Wasserbenutzungen
- § 17. Widerstreit zwischen geplanten Wasserbenutzungen
- § 18.
- § 19. Mitbenutzung von Stau- und Wasserführungsanlagen
- § 20. Abgabe ungenutzter Wassermengen
- § 21. Dauer der Bewilligung; Zweck der Wasserbenutzung
- § 21a. Abänderung von Bewilligungen
- § 21b.
- § 22. Persönliche oder dingliche Gebundenheit der Wasserbenutzungsrechte
- § 23. Verhaimung
- § 23a. Talsperrenverantwortlicher
- § 24. Einhaltung der Stauhöhe
- § 25. Einschränkung bestehender Wasserbenutzungsrechte bei Wassermangel
- § 26. Schadenshaftung
- § 27. Erlöschen der Wasserbenutzungsrecht
- § 28. Wiederherstellung zerstörter Anlagen
- § 29. Vorkehrungen bei Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten
- § 29a. Maßnahmen anlässlich der endgültigen Einstellung der Tätigkeit bzw. der Auflassung von Anlagen in denen gewisse industrielle Tätigkeiten durchgeführt werden
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DRITTER ABSCHNITT § 30. - § 37.
Von der nachhaltigen Bewirtschaftung, insbesondere vom Schutz und der Reinhaltung der Gewässer- § 30. Ziele
- § 30a. Umweltziele für Oberflächengewässer
- § 30b. Einstufung als künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper
- § 30c. Umweltziele für Grundwasser
- § 30d. Ziele für Schutzgebiete
- § 30e. Stufenweise Zielerreichung
- § 30f. Ereignisse unter außergewöhnlichen Umständen
- § 30g. Kombinierter Ansatz für Punktquellen und diffuse Quellen
- § 31. Allgemeine Sorge für die Reinhaltung
- § 31a. Anlagen zur Lagerung und Leitung wassergefährdender Stoffe
- § 31c. Sonstige Vorsorge gegen Wassergefährdung
- § 31d. Bestehende Anlagen
- § 32. Bewilligungspflichtige Maßnahmen
- § 32a. Einbringungsbeschränkungen und -verbote
- § 32b. Indirekteinleiter
- § 33. Reinhaltungspflicht
- § 33b. Emissionsbegrenzung für Abwasserinhaltsstoffe
- § 33c. Sanierung von Altanlagen
- § 33d. Immissionsbeschränkung
- § 33f. Programm zur Verbesserung der Qualität von Grundwasser
- § 33g. Bestehende Kläranlagen und Indirekteinleiter
- § 34. Schutz von Wasserversorgungsanlagen (Wasserschutzgebiete)
- § 35. Sicherung der künftigen Wasserversorgung
- § 36. Anschlußzwang bei öffentlichen Wasserversorgungsanlagen
- § 37. Schutz von Heilquellen und Heilmooren
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VIERTER ABSCHNITT § 38. - § 49.
Von der Abwehr und Pflege der Gewässer- § 38. Besondere bauliche Herstellungen
- § 39. Änderung der natürlichen Abflußverhältnisse
- § 40. Entwässerungsanlagen
- § 41. Schutz- und Regulierungswasserbauten
- § 42. Herstellung von Schutz- und Regulierungswasserbauten
- § 42a. Vorsorgen in Gebieten mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko
- § 43. Vorsorgen gegen wiederkehrende Überschwemmungen
- § 44. Beitragsverpflichtung zu öffentlichen Schutz- und Regulierungswasserbauten
- § 45. Beitragsverhältnis; Vorauszahlungen
- § 47. Instandhaltung der Gewässer und des Überschwemmungsgebietes
- § 48. Wirtschaftsbeschränkungen im Bereich von Gewässern
- § 49. Hilfeleistung in Notfällen
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FÜNFTER ABSCHNITT § 50. - § 54.
Von allgemeinen wasserwirtschaftlichen Verpflichtungen -
SECHSTER ABSCHNITT § 55. - § 59b.
Einzugsgebietsbezogene Planung und Durchführung von Maßnahmen zur nachhaltigen Bewirtschaftung zum Schutz und zur Reinhaltung sowie zur Abwehr und zur Pflege der Gewässer (BGBl. I Nr. 14/2011)- § 55. Wasserwirtschaftliche Planung einschließlich Hochwasserrisikomanagement
- § 55a. Planungsgrundsätze
- § 55b. Flusseinzugsgebiete
- § 55c. Nationale Gewässerbewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete (Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan)
- § 55d. Bestandsaufnahme (Ist-Bestandsanalyse und Abweichungsanalyse)
- § 55e. Maßnahmen
- § 55f. Maßnahmenprogramme
- § 55g. Umsetzung der Maßnahmen
- § 55h. Verfahren für die Erstellung der Nationalen Gewässerbewirtschaftungspläne
- § 55i. Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos
- § 55j. Bestimmung der Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko
- § 55k. Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten
- § 55l. Hochwasserrisikomanagementpläne
- § 55m. Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung von Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplänen und Hochwasserrisikomanagementplänen
- § 55n. Umweltprüfung für andere wasserwirtschaftliche Pläne
- § 55o. Nationale, supra- und internationale Berichte
- § 55p. Programme im Rahmen der Europäischen Integration
- § 56. Vorübergehende Eingriffe in den Wasserhaushalt
- § 57. Gewässerkundliche Einrichtungen
- § 58. Förderung der Gewässerkunde
- § 59. Wasserinformationssystem Austria (WISA)
- § 59a. Elektronisches Register der Belastungen und Auswirkungen
- § 59b. Verzeichnis der Schutzgebiete
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SIEBENTER ABSCHNITT § 59c. - § 59i.
Erhebung des Zustandes von Gewässern – Wasserkreislauf und Wassergüte (Hydrografie) -
ACHTER ABSCHNITT § 60. - § 72.
Von den Zwangsrechten- § 60. Einteilung der Zwangsrechte und allgemeine Bestimmungen
- § 61. Öffentlicherklärung von Privatgewässern
- § 62. Vorarbeiten für Wasseranlagen
- § 63. Enteignung von Liegenschaften und Bauwerken
- § 64. Enteignung von Privatgewässern, Wasserrechten, Anlagen und anderen Vorrichtungen
- § 66. Schutz des landwirtschaftlichen Wasserbedarfes
- § 67. Schonung bestehender Nutzungen
- § 68. Mitbenutzungsrecht des Servitutsverpflichteten
- § 69. Verpflichtung zur Einlösung von Liegenschaften und Anlagen
- § 70. Erlöschen der Zwangsrechte; Rückübereignung
- § 71. Wasserbenutzung bei Feuersgefahr und Wassermangel
- § 72. Betreten und Benutzung fremder Grundstücke
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NEUNTER ABSCHNITT § 73. - § 86.
Von den Wassergenossenschaften- § 73. Zweck der Wassergenossenschaften
- § 74. Einteilung und Bildung der Wassergenossenschaften
- § 75. Genossenschaften mit Beitrittszwang
- § 76. Zwangsgenossenschaften
- § 77. Satzungen
- § 78. Aufteilung der Herstellungs-, Erhaltungs- und Betriebskosten
- § 78a. Genossenschaftsorgane
- § 79. Wahl der Genossenschaftsorgane
- § 80. Genossenschaftliche Verpflichtungen als Grundlast
- § 81. Nachträgliche Einbeziehung
- § 82. Ausscheiden
- § 83. Auflösung der Genossenschaft
- § 84. Eintreibung der Genossenschaftsbeiträge
- § 85. Aufsicht; Maßnahmen gegen säumige Genossenschaften
- § 86. Beitragsleistungen von Nichtmitgliedern
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ZEHNTER Abschnitt § 87. - § 97.
Von den Wasserverbänden- § 87. Zweck und Umfang; Mitgliedschaft
- § 88. Bildung von Wasserverbänden
- § 88a. Wasserverbände mit Beitrittszwang
- § 88b. Zwangsverbände
- § 88c. Satzungen
- § 88d. Aufteilung der Herstellungs-, Erhaltungs- und Betriebskosten
- § 88e. Verbandsorgane
- § 88f. Wahl der Verbandsorgane
- § 88g. Ausscheiden
- § 89. Allgemeine Verbandsaufgaben
- § 90. Dachverbände
- § 91. Besondere Aufgaben von Reinhaltungsverbänden
- § 92. Sanierungsplan
- § 93. Verbandsverpflichtungen als Grundlast
- § 94. Allgemeine Befugnisse von Wasserverbänden
- § 95. Übertragung besonderer Aufgaben
- § 95a. Auflösung des Wasserverbandes
- § 95b. Eintreibung der Verbandsbeiträge
- § 95c. Beitragsleistung von Nichtmitgliedern
- § 96. Aufsicht über Wasserverbände
- § 97. Allgemeine Bestimmungen
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ELFTER ABSCHNITT § 98. - § 128.
Von den Behörden und dem Verfahren- § 98. Zuständigkeit
- § 99. Zuständigkeit des Landeshauptmannes
- § 100. Zuständigkeit des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
- § 101. Besondere Bestimmungen über die Zuständigkeit
- § 101a. Zuständigkeit des unabhängigen Verwaltungssenates in Anlagenverfahren
- § 102. Parteien und Beteiligte
- § 103. Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung
- § 104. Vorläufige Überprüfung
- § 104a. Vorhaben mit Auswirkungen auf den Gewässerzustand
- § 105. Öffentliche Interessen
- § 106. Abweisung ohne Verhandlung
- § 107. Mündliche Verhandlung
- § 108. Beiziehung von Behörden und Fachkörperschaften
- § 109. Widerstreitverfahren
- § 111. Inhalt der Bewilligung
- § 111a. Grundsatzgenehmigung; Detailgenehmigung
- § 112. Fristen
- § 113. Behandlung privatrechtlicher Einsprüche
- § 114. Anzeigeverfahren
- § 115. Anzeigeverfahren bei bestimmten Anlagenänderungen
- § 116. Amtsbeschwerde und Revision
- § 117. Entschädigungen und Beiträge
- § 118. Ermittlung und Entrichtung der Entschädigung bei Einräumung von Zwangsrechten
- § 119. Grundbuchsrechtliche Vorschriften
- § 120. Bestellung einer Bauaufsicht
- § 121. Überprüfung der Ausführung von Wasseranlagen
- § 122. Einstweilige Verfügungen
- § 123. Kostenersatz
- § 124. Wasserbuch
- § 125. Führung der Wasserbücher
- § 126. Einsichtnahme; Berichtigung; Alteintragungen
- § 127. Eisenbahnanlagen
- § 128. Wasserbenutzung für Zwecke der Luftfahrt
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ZWÖLFTER ABSCHNITT § 130. - § 136.
Von der Aufsicht über Gewässer und Wasseranlagen- § 130. Umfang der Aufsicht
- § 131. Zuständigkeit für die Aufsicht
- § 132. Aufsichtsorgane
- § 133. Durchführung der Aufsichtstätigkeit
- § 134. Besondere Aufsichtsbestimmungen
- § 134a. Bericht über den Ausgangszustand
- § 134b. Mitanwendung wasserrechtlicher Bestimmungen in Anlagenverfahren
- § 135.
- § 136. Verwertung der Ergebnisse; Kosten
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DREIZEHNTER ABSCHNITT § 137. - § 138.
Von den Übertretungen und Strafen -
VIERZEHNTER ABSCHNITT § 139. - § 146.
Schluß- und Übergangsbestimmungen- § 139. Aufhebung älterer Vorschriften
- § 140. Aufrechterhaltung wasserrechtlicher Vorschriften
- § 141. Bestehende Wassergenossenschaften und Wasserverbände
- § 141a. Gemeinderechtliche Gesamtrechtsnachfolge
- § 142. Fortbestand älterer Rechte
- § 143. Anhängige Verfahren
- § 143a. Befreiung von Verwaltungsabgaben
- § 143b. Kostentragung für die Erhebung des Zustandes von Gewässern – Wasserkreislauf und Wassergüte
- § 144. Vollzugsklausel
- § 145. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
- § 145a. In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmung der WRG-Novelle 2003
- § 145b. Bezugnahme auf Gemeinschaftsrecht
- § 146. Sprachliche Gleichbehandlung
- Anhang A
- Anhang B
- Anhang C
- Anhang D
- Anhang E
- Anhang F
- Anhang G
- Artikel II
- Artikel XXXI
- Artikel XXXII § 15