1. | Allgemeine Beschreibung der Merkmale der Flussgebietseinheit. Dies schließt Folgendes ein: |
1.1 | Oberflächengewässer: Kartierung der Lage und Grenzen der Oberflächenwasserkörper; Kartierung der Ökoregionen und Oberflächenwasserkörpertypen im Einzugsgebiet; Ermittlung von Bezugsbedingungen für die Oberflächenwasserkörpertypen; |
1.2 | Grundwasser: Kartierung der Lage und Grenzen der Grundwasserkörper; |
2. | Zusammenfassung der signifikanten Belastungen und anthropogenen Einwirkungen auf den Zustand von Oberflächengewässern und Grundwasser, einschließlich Einschätzung der Verschmutzung durch Punktquellen; Einschätzung der Verschmutzung durch diffuse Quellen, einschließlich einer zusammenfassenden Darstellung der Landnutzung; Einschätzung der Belastung für deren mengenmäßigen Zustand, einschließlich Entnahmen; Analyse sonstiger anthropogener Einwirkungen auf deren Zustand; |
3. | Ermittlung und Kartierung der Schutzgebiete gemäß §§ 30d, 59b; |
4. | Karte der Überwachungsnetze gemäß §§ 59e, f und der Bezug habenden Verordnungen einschließlich eine Darstellung der Ergebnisse der Überwachungsprogramme in Form einer Karte für den Zustand |
4.1 | der Oberflächengewässer (ökologisch und chemisch); |
4.2 | des Grundwassers (chemisch und mengenmäßig); |
4.3 | der Schutzgebiete; |
5. | Eine Liste der Umweltziele für Oberflächengewässer, Grundwasser und Schutzgebiete; |
6. | Zusammenfassung der wirtschaftlichen Analyse des Wassergebrauchs § 55d; |
7. | Zusammenfassung des Maßnahmenprogramms oder der Maßnahmenprogramme gemäß § 55f, Angaben dazu, wie die Ziele gemäß §§ 30a, c und d dadurch zu erreichen sind einschließlich jener Fälle, für die eine Ausnahme vom Umweltziel gemäß § 30e in Anspruch genommen wurden, samt Begründung; |
7.1 | Zusammenfassung der Maßnahmen zur Umsetzung gemeinschaftlicher Wasserschutzvorschriften; |
7.2 | Bericht über die praktischen Schritte und Maßnahmen zur Anwendung des Grundsatzes der Deckung der Kosten der Wassernutzung gemäß § 55e Abs. 1 Z 1; |
7.3 | Zusammenfassung der Maßnahmen zur Erfüllung des § 55e Abs. 1 Z 2; |
7.4 | Zusammenfassung der Regelungen in Bezug auf die Entnahme oder Aufstauung von Wasser einschließlich Bezugnahme auf die Register und die Feststellung der Fälle, in denen Ausnahmen gemacht worden sind; |
7.5 | Zusammenfassung der Regelungen für Einleitungen über Punktquellen (einschließlich einer Beschreibung der für die Festlegung von Durchmischungsbereichen angewandten Ansätze und Methoden) und sonstige Tätigkeiten mit Auswirkungen auf den Zustand der Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper gemäß § 55e Abs. 1 Z 5; |
7.6 | Angabe der Fälle, in denen direkte Einleitungen in das Grundwasser nach § 32a genehmigt worden sind; |
7.7 | Zusammenfassung der Maßnahmen, die gemäß § 55e Abs. 1 Z 5 im Hinblick auf prioritäre Stoffe ergriffen worden sind; |
7.8 | Zusammenfassung der Maßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung der Folgen unbeabsichtigter Verschmutzungen; |
7.9 | Zusammenfassung der gemäß §§ 30e und f ergriffenen Maßnahmen für Oberflächenwasser oder Grundwasserkörper, die die in §§ 30a, c und d festgelegten Ziele nicht erreichen dürften; |
7.10 | Einzelheiten der ergänzenden Maßnahmen, die als notwendig gelten, um die festgelegten Umweltziele zu erreichen; |
7.11 | Einzelheiten der Maßnahmen zur Vermeidung einer Zunahme der Verschmutzung der Meeresgewässer; |
8. | Verzeichnis etwaiger detaillierterer Programme und Bewirtschaftungspläne für Flussgebietseinheiten, in denen besondere Teileinzugsgebiete, Sektoren, Aspekte oder Gewässertypen behandelt werden, sowie eine Zusammenfassung ihrer Inhalte; |
9. | Zusammenfassung der Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit (§§ 55m und 55n), deren Ergebnisse und der darauf zurückgehenden Änderungen des Plans; |
10. | Liste der zuständigen Behörden; |
11. | Anlaufstellen und Verfahren für die Beschaffung der Hintergrunddokumente und -informationen, insbesondere Einzelheiten der Kontrollmaßnahmen gemäß § 55e Abs. 4 in Verbindung mit § 133 Abs. 6, die gemäß §§ 59e und 59i erhoben worden sind. |