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Neu Dokument-ID: 866170

Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Abfallverbrennungsanlagen

Betroffene Unternehmen

Unternehmen und Personen, die Abfallverbrennungs- oder Abfallmitverbrennungsanlagen betreiben

Allgemeines

Für Abfallverbrennungs- und -mitverbrennungsanlagen sieht das Anlagenrecht des Abfallrechts einige Sonderbestimmungen vor. Neben dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) ist vor allem die Abfallverbrennungsverordnung (AVV) 2024 zu beachten. Die AVV 2024 ist eine Durchführungsverordnung zum AWG 2002, zur Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), dem Emissionschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K) 2013 und dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959).

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