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Dokument-ID: 631188
9 Kupferschrott
Die EU-Abfallendeverordnung Kupferschrott legt fest, wann Kupferschrott nicht mehr als Abfall anzusehen ist. Die Verordnung ist unmittelbar, dh ohne Erfordernis einer Umsetzung in nationales Recht, anwendbar und gilt ab 1. Jänner 2014.