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Neu Dokument-ID: 631188

Stefan Brezovich - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

9 Kupferschrott

Die EU-Abfallendeverordnung Kupferschrott legt fest, wann Kupferschrott nicht mehr als Abfall anzusehen ist. Die Verordnung ist unmittelbar, dh ohne Erfordernis einer Umsetzung in nationales Recht, anwendbar und gilt ab 1. Jänner 2014.

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