Neu
Dokument-ID: 626036
7.8 Transporte zwischen verschiedenen Standorten eines Abfallbesitzers
Werden gefährliche Abfälle oder POP-Abfälle von einem Standort eines Abfallbesitzers zu einem anderen Standort desselben Abfallbesitzers verbracht, sind Unterlagen mit folgenden Angaben mitzuführen: