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FORUM Media (red) - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

9 Anzeigeverfahren im AWG 2002

Überblick: AnzeigepflichtigeMaßnahmen des § 37 Abs 4 AWG 2002

  • Änderungen zur Anpassung an den Stand der Technik, sofern sie keine wesentliche Änderung sind
  • Behandlung oder Lagerung zusätzlicher Abfallarten, sofern dies keine wesentliche Änderung ist
  • Sonstige Änderungen hinsichtlich der anzuwendenden Methoden und Sicherheitsmaßnahmen
  • Unterbrechung des Betriebs
  • Verzicht auf das Recht, bestimmte genehmigte Abfallarten zu behandeln oder die Einschränkung der genehmigten Kapazität
  • Auflassung der Behandlungsanlage oder eines Anlagenteils, die Stilllegung der Deponie oder eines Teilbereiches der Deponie, Auflassung einer IPPC-Behandlungsanlage
  • Beendigung der Maßnahmen für die Nachsorge der Deponie
  • Sonstige Änderungen, die nach den mitanzuwendenden Vorschriften oder nach dem Baurecht anzeigepflichtig sind
  • Sonstige Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage nicht nachteilig beeinflussen

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