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FORUM Media (red) - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1 Genehmigung von Sammel- und Verwertungssystemen

Die Einrichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Sammel- und Verwertungssystemen bedarf nach Maßgabe einer Verordnung gem § 36 AWG 2002 einer Genehmigung des BMK.

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