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FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

8 Sammel- und Verwertungssysteme

Die Pflichten eines Sammel- und Verwertungssystems umfassen gem § 29a AWG 2002

  1. die Verpflichtung, die während des Betriebszeitraums eines Sammel- und Verwertungssystems in die Sammeleinrichtungen eingebrachten Abfälle abzutransportieren und entsprechend zu behandeln,
  2. Sammel- und Behandlungspflichten, die sich aus Untererfüllungen der Verpflichtungen nach Maßgabe einer Verordnung gem § 14 Abs 1 während der Betriebszeiträume ergeben, und
  3. Meldepflichten des Sammel- und Verwertungssystems, die sich auf die Betriebszeiträume beziehen.

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