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Dokument-ID: 552522
7.1 Geltungsbereich und Ziel der Abfallendeverordnung Metallschrott
Hintergrund bzw Anlass der Regelung
Eine Bewertung verschiedener Abfallströme ergibt, dass es für Schrottrecyclingmärkte günstig wäre, wenn spezielle Kriterien aufgestellt würden, anhand deren festgelegt werden könnte, wann aus Abfall gewonnener Schrott nicht mehr als Abfall anzusehen ist. Diese Kriterien sollten ein hohes Maß an Umweltschutz gewährleisten. Sie sollten nicht verhindern, dass Drittländer Schrott als Abfall einstufen.