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Dokument-ID: 1192761
1.42 Erneute Verpflichtung des Liegenschaftseigentümers zur Entsorgung langjährig gelagerter Kunststoffabfälle
Der VwGH bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, den aktuellen Eigentümer der Liegenschaft zur Entsorgung der auf seinem Grundstück gelagerten Kunststoffabfälle zu verpflichten. Dabei spielte die Eintragung des Grundstücks als Verdachtsfläche nur eine untergeordnete Rolle.